Bürgermeister verbietet Abzocke unserer Kindern

‼️ Oberndorfs Bürgermeister verbietet Abzocke unserer Kinder durch Automaten und E-Kioske.
➡️ Als Bürgermeister habe ich am Freitag eine Verordnung erlassen, die das Warenangebot von Automaten und E-Kiosken in sensiblen Bereichen von Oberndorf klar reglementiert!
❓ Warum?
❇️ Immer mehr dieser Automaten breiten sich in Gemeinden rund um Schulen, Jugendzentren, Bahnhöfe und Sportanlagen aus. Diese sind rund um die Uhr verfügbar, ohne Kontrolle und sind mit überteuerten Produkten gefüllt, die gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen. Diese Ausbeutung von unseren Kindern und Jugendlichen akzeptiere ich nicht!
❓ Was regelt die Verordnung?
❇️ Zum Schutz von unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben wird die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die Süßigkeiten wie Fruchtgummiwaren, Lollipops, Lutschbonbons, Schokoriegel udgl. oder Spielwaren wie Kuscheltiere, Ringe, Kugeln udgl. beinhalten, im Umkreis der Volks-, Mittel- und Sonderschule sowie von Jugendzentrum, Sportzentrum und Lokalbahnhaltestellen untersagt!
❓ Ist das alles?
❇️ Nein! Ich sehe weiteren Handlungsbedarf: Denn in manchen Automaten werden auch Alkohol, Lachgas oder sogar Sexspielzeuge angeboten. Auch wenn Alterskontrollen vorgegeben sind, halte ich es für höchst problematisch, dass solche Produkte rund um die Uhr in Automaten verfügbar sind. Dieses Produktangebot kann ich aber gesetzlich als Bürgermeister leider nicht regeln – hier braucht es strengere Gesetze!
➡️ Ich fordere daher diesbzgl. eine Gesetzesverschärfung und insbesondere verbindliche Öffnungszeiten für E-Kioske.
➡️ Meine Bürgermeister-Verordnung ist ein erster Schritt – der Schritt, den ich setzen kann. Und ich bin überzeugt: Viele andere Bürgermeister werden folgen.
➡️ Zum weiteren Schutz unserer Kinder- und Jugendlichen ist nun aber der Landes- und Bundes-Gesetzgeber am Zug.
❇️ Denn: Der Schutz unserer Kinder hat für mich oberste Priorität!

 

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